Pandemie- und Hygienevorschriften
Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und weiterer Verordnungen zum 1. März 2023
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die sogenannte Corona-Verordnung, zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.
Daher bestehen für die Durchführung des INTERSTUHL CUP zum jetzigen Zeitpunkt keine expliziten Pandemiemaßnahmen.
Generell aber gilt: Schützt bitte Euch und andere!
- Haltet Euch an die Husten- und Niesregeln und wascht Euch regelmäßig die Hände.
- Falls Aufenthalte oder Kontakte im öffentlichen Raum erforderlich sein sollten, achtet darauf, Abstand zu anderen zu halten. Dies gilt ganz besonders bei sichtbar kranken Menschen, insbesondere bei Atemwegsinfektionen.
- Falls Ihr krank seid, solltet Ihr das Haus möglichst nicht verlassen. Kontaktiert im Bedarfsfall telefonisch Euren Arzt und vereinbart einen Termin.
Stand: 03.04.2024